Baumfällungen in Duisburg und Moers

Baumfällungen in Duisburg und Moers

Baumfällungen

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Baumfällungen gehören zu unserem Alltag. Manchmal nimmt ein Baum im Garten zu viel Licht weg, das Wurzelwerk zieht sich quer durch den gesamten Garten und macht eine schöne Gartengestaltung fast unmöglich. Dennoch gibt es hier viel zu beachten.

Fällgenehmigungen in Duisburg, Moers und Krefeld

In Duisburg, Moers und Krefeld herrschen unterschiedliche Vorschriften, was das Fällen von Bäumen anbelangt. Hier greift sogenannte regional verschiedene Baumschutzsatzung der Städte und Gemeinden. Wir kümmern uns für Sie um die Formalien. Das Ergebnis kann natürlich ebenfalls sein, dass Sie für einen geschützten Baum keine Fällgenehmigung erhalten.

Stammumfang, geschützte Bäume und Ausnahmen

Der Stammumfang des zu fällenden Baumes ist ein Kriterium in vielen Städten. Meist sind es 80cm Stammumfang, die nicht überschritten werden dürfen. Bei mehrstämmigen Bäumen ist es dann beispielsweise die Summe der Stammumfänge, die nicht überschritten werden darf, um eine Fällgenehmigung zu erhalten. Ausgenommen von diesen Regelungen sind oft die Nadelbäume, aber auch hier können sich regional die Gegebenheiten unterscheiden. Hier ist Vorsicht geboten, und die Städte machen es einem nicht immer leicht. Ein interessanter Fall aus Essen zum Beispiel hilft Ihnen vielleicht ein wenig dabei, das nachzuvollziehen: Artikel aus der WAZ

Um Ihnen die Arbeit und Recherche damit zu ersparen, raten wir Ihnen dazu, vor einer Beauftragung eine kostenfreie Voranfrage bei uns zu veranlassen. Wir kümmern uns um alles weitere.

Kosten einer Baumfällung

Die Kosten einer Baumfällung sind selbstverständlich von Fall zu Fall verschieden. Es kommt natürlich unter anderem darauf an, ob Sie eine 25 Meter hohe Kiefer fällen möchten oder eine 4 Meter hohe Birke. Weiterhin gibt es noch weitere Arbeiten zu erledigen:

  • Soll die Wurzel entfernt werden?
  • Soll der Baum entsorgt werden? Möchten Sie ihn als Brennholz zurecht geschnitten und aufgespaltet haben?
  • Steht der Baum unter Baumschutz?
  • Steht der Baum in der Nähe von Strom- oder Telefonmasten?

Eine kleine Beispielrechnung für eine Kiefer von 18 Metern Höhe:

Fällung: 350 EUR
Baumkletterer: 200 EUR
Wurzelentfernung: 250 EUR

In diesem Fall musste die Kiefer von oben nach unten abgetragen werden. Ein "Fallenlassen" des Baumes ist nicht zulässig. Für Baggerarbeiten und die Entsorgung der Wurzel fielen noch einmal Kosten an. Der Baum wird vom Kunden als Anfeuerholz für den Kamin verwendet und wurde von uns nicht entsorgt.

Der anfallende Arbeitsaufwand mit drei Personen belief sich auf ca. fünf Stunden.

 

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SERVICE

  • Entfernung von Wurzel und Stamm
  • Entsorung des Baumes
  • Aufbereitung als Feuerholz bei geeignetem Baum
  • Beratung und Handling von Formsachen
  • Entfernung von Wurzel und Stamm
  • Entsorung des Baumes
  • Aufbereitung als Feuerholz bei geeignetem Baum
  • Beratung und Handling von Formsachen

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